Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und ältere Menschen zu fördern.
Durch das BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht umgesetzt. Dies bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen, die in der EU angeboten werden, barrierefrei gestaltet sein müssen, um allen Menschen den Zugang zu ermöglichen. So wird ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und Chancengleichheit getan.