Neues Gesetz, neue Standards – Barrierefreiheit nach dem BFSG

Das BFSG tritt ab dem 28. Juni in Kraft

Einführung in das BFSG und seine Bedeutung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und ältere Menschen zu fördern.

Durch das BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht umgesetzt. Dies bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen, die in der EU angeboten werden, barrierefrei gestaltet sein müssen, um allen Menschen den Zugang zu ermöglichen. So wird ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und Chancengleichheit getan.

Wer ist verpflichtet, das Gesetz umzusetzen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Ab dem 28. Juni 2025 müssen auch B2C-Unternehmen und bestimmte Dienstleister wie E-Commerce-Anbieter, Telefondienste oder Bankdienstleistungen barrierefreie Online-Angebote bereitstellen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitern und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro, sofern sie keine Produkte anbieten. B2B-Unternehmen müssen barrierefrei sein, wenn ihre Angebote auch Endkunden zugänglich sind. Die Barrierefreiheit orientiert sich an der EN 301 549 und den WCAG 2.1. Verstöße können Sanktionen nach sich ziehen.

Auch nicht-verpflichtete Websites profitieren davon, da Barrierefreiheit ein SEO-Vorteil ist und künftige Gesetzesänderungen abgedeckt. Barrierefreie Angebote gelten als Qualitätsmerkmal und bieten Wettbewerbsvorteile.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein Dokument, das darüber informiert, wie eine Website oder Anwendung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Sie beschreibt den aktuellen Stand der Zugänglichkeit und nennt spezifische Bereiche, in denen Verbesserungen erforderlich sind. Diese Erklärung enthält auch Informationen darüber, wie Nutzer Barrieren melden können und bietet Kontaktmöglichkeiten für Unterstützung. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und das Engagement für Inklusion zu demonstrieren. Durch eine Barrierefreiheitserklärung wird sichergestellt, dass alle Nutzer, insbesondere Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten haben.

 

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Wer muss eine Barrierefreiheitserklärung haben?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab 2025, digitale Barrierefreiheit sicherzustellen. Dazu gehört auch die Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung. Diese Erklärung muss die Maßnahmen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen klar darlegen. Die spezifischen Anforderungen können je nach Art der angebotenen digitalen Dienstleistungen und der Größe des Unternehmens variieren. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut machen, um die Fristen einhalten zu können und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Eine umfassende Überprüfung und Anpassung ihrer digitalen Angebote ist erforderlich, um den gesetzlichen Standards gerecht zu werden und die Zugänglichkeit für alle Nutzer sicherzustellen.

 

Eine Barrierefreiheitserklärung muss leicht zugänglich auf der Startseite und jeder Unterseite einer Website oder beim Download einer App auffindbar sein. Sie sollte in einem barrierefreien, maschinenlesbaren Format vorliegen und eine Bewertung der Barrierefreiheit enthalten. Falls nicht alle Inhalte barrierefrei sind, müssen die nicht-barrierefreien Teile benannt und Gründe dafür angegeben werden. Zudem sollten Hinweise auf barrierefreie Alternativen gegeben werden. Die Erklärung basiert auf einer tatsächlichen Bewertung und beschreibt die Bewertungsmethode. Sie muss eine Möglichkeit bieten, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um Barrieren zu melden und Informationen zu erfragen. Außerdem sollte erklärt werden, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft, inklusive eines Links zur Schlichtungsstelle.

Die WCAG-Abstufungen im Überblick

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bilden einen globalen Standard zur Barrierefreiheit von Webseiten. Diese Richtlinien sind in drei Stufen unterteilt, die den Grad der Zugänglichkeit widerspiegeln: Stufe A, die grundlegende Anforderungen abdeckt, Stufe AA, die den mittleren Grad der Barrierefreiheit darstellt, und Stufe AAA, die die höchsten Standards für Zugänglichkeit festlegt. Ziel ist es, Webseiten für alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, zugänglich zu machen. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien wird sichergestellt, dass Inhalte verständlich, bedienbar und wahrnehmbar sind.

Diese Maßnahmen fördern nicht nur die Inklusion, sondern verbessern auch die Benutzererfahrung insgesamt. Die Einhaltung der WCAG trägt entscheidend dazu bei, das Internet für alle zugänglich und nutzbar zu gestalten.

Die Anforderungen an das BFSG sind in drei Stufen gegliedert:

  • Stufe A: Erfüllt die elementaren Anforderungen.
  • Stufe AA: Beseitigt zusätzliche Barrieren für Menschen mit mittleren bis schweren Behinderungen
  • Stufe AAA: Höchste Barrierefreiheitsstufe. Sie bietet maximalen Zugang, ist jedoch schwer vollständig umzusetzen, da sie teils Design- oder Inhaltsbeschränkungen mit sich bringt.

Jede der drei Stufen stellt verschieden hohe Anforderungen an die folgenden Prinzipien der Barrierefreiheit: 

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern über verschiedene Sinne wahrgenommen werden können, z.  durch Textalternativen für Bilder.
  • Bedienbarkeit: Eine Website muss vollständig per Tastatur bedienbar sein und darf keine Inhalte enthalten, die Nutzer*innen aufgrund von Zeit- oder Bewegungseinschränkungen ausschließen.
  • Verständlichkeit: Inhalte und Navigation müssen klar und nachvollziehbar sein, sodass alle Nutzer*innen die Informationen problemlos erfassen können.
  • Robustheit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von einer Vielzahl an Endgeräten, Browsern und assistiven Technologien zuverlässig interpretiert werden können

Automatische Lösung mit Eye-Able

Eye-Able ist eine Softwarelösung, die digitale Barrierefreiheit auf Webseiten verbessert, indem sie Anpassungen für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen ermöglicht. Das Tool wird als Overlay integriert und bietet Optionen zur Anpassung von Schriftgröße, Kontrast, Farben und Schriftarten. Darüber hinaus unterstützt es Screenreader, bietet eine Vorlesefunktion und erlaubt die Steuerung per Tastatur. Eye-Able entspricht den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und den WCAG-Richtlinien. Die Integration erfolgt einfach über ein Code-Snippet. Dennoch ersetzt Eye-Able keine umfassend barrierefreie Gestaltung der Webseite. Grundlegende Barrierefreiheitsanforderungen müssen weiterhin in der Gestaltung und Programmierung der Webseite berücksichtigt werden.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zielt darauf ab, die digitale Zugänglichkeit zu verbessern. Die WCAG-Abstufungen A bis AAA bieten dabei einen nützlichen Rahmen. Stufe A deckt die grundlegenden Anforderungen ab, während Stufe AA eine breitere Zugänglichkeit gewährleistet. Stufe AAA bietet die höchste Barrierefreiheit. Unternehmen sollten mindestens die Stufe AA anstreben, um ihre Webseiten für eine Vielzahl von Nutzern zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist keine optionale Verbesserung, sondern eine wesentliche Voraussetzung, um das Internet für alle Menschen zugänglich zu gestalten. Eye-Able bietet eine Zwischenlösung, kann die Barrierefreiheit einer Website jedoch nicht.

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