Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, digitale und physische Angebote bis 2025 barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Dienstleistungen, Produkten und Technologien zu ermöglichen.